Abschlüsse
Mögliche Abschlüsse und Anschlüsse:
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung (Facharbeiterprüfung) wird eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bescheinigt.
Bei besonders guten Leistungen ist es möglich den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben.
Übersicht:
| Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) | Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule oder der Berufsfachschule | |
| Voraussetzungen | Qualifizierender Hauptschulabschluss, Quali | Überdurchschnittliche Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) |
| Überdurchschnittlicher Berufsabschluss (Notendurchschnitt 2,5 oder besser) | Erfolgreicher Berufsabschluss (ohne Grenznote) | |
| Befriedigende Kenntnisse in Englisch (Anforderungen des Quali oder erfolgreicher Hauptschulabschluss) | Befriedigende Kenntnisse in Englisch (Anforderungen des Quali oder erfolgreicher Hauptschulabschluss) | |
Zeugnis erteilt | Hauptschule | Berufsschule oder Berufsfachschule |
Ist die Berufsausbildung abgeschlossen worden (z.B.:Facharbeiterprüfung) wird dem/der Absolventen/-in eine abgeschlossene Berufsausbildung bescheinigt. Mit dieser und nach einer mehrjährigen qualifizierten beruflichen Tätigkeit seht der Zugang zu " Fachakademien" oder "Fachschulen" offen.
Bei guten Leistungen im Berufsschulzeugnis (2,5 oder besser) und der Note 3 in Englisch erhält er/sie auch einen mittleren Schulabschluss. Den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi) erhält auf Antrag an seiner Hauptschule, wer bereits einen qualifizierenden Hauptschulabschluss besitzt und in der praktischen Berufsabschlussprüfung mindestens die Note 2,5 und befriedigende Englischkenntnisse nachweisen kann. Mit dem Quabi ist der Zugang zur "Berufsoberschule" (BOS) möglich.
Die Berufsschulen bieten aber auch so genannte Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) für Jugendliche ohne Berufsausbildungsvertrag an. Das BVJ vermittelt Grundkenntnisse in mindestens zwei Berufsfeldern. Es dient der Berufsfindung und soll auf eine Ausbildung oder Arbeitnehmertätigkeit vorbereiten. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, d.h. der Besuch von mindestens 9 Schuljahren.
Jugendliche ohne Schulabschluss erhalten nach erfolgreichem Besuch des BVJ einen Vermerk im Zeugnis, dass sie einen dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Bildungsstand erreicht haben.
Weiter Informationen erhalten Sie von den Beratungslehrern.

